Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Selbsthilfegruppe radfahrlust©
Fritz-Glenz-Str. 4
64297 Darmstadt-Eberstadt
Hessen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Geführte Radtouren für Menschen mit MS und anderen Handicaps auf individuell angepassten Liegedreirädern – mit technischer Betreuung, barrierearmen Unterkünften und inklusiver Gemeinschaft für mehr Mobilität und Lebensfreude.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Über unsere Website www.radfahrlust.de informieren wir über unsere jährlichen geführten Radtouren für Menschen mit Multipler Sklerose (MS) und andere mobilitätseingeschränkte Personen. Interessierte finden dort alle wichtigen Details zur Teilnahme, zur Organisation der Touren, zu den barrierearmen Unterkünften sowie zu den eingesetzten Liegedreirädern. Über die auf der Website genannten Kontaktmöglichkeiten kann die Anmeldung erfolgen oder eine individuelle Beratung angefragt werden. Unser Ziel ist es, Mobilität, Selbstbestimmung und Gemeinschaft durch inklusive Raderlebnisse zu fördern.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 17.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 03.06.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf der Einschätzung durch einen externen Anbieter.