Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Selbsthilfegruppe radfahrlust©
Fritz-Glenz-Str. 4
64297 Darmstadt-Eberstadt
Hessen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Geführte Radtouren für Menschen mit MS und anderen Handicaps auf individuell angepassten Liegedreirädern – mit technischer Betreuung, barrierearmen Unterkünften und inklusiver Gemeinschaft für mehr Mobilität und Lebensfreude.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über unsere Website www.radfahrlust.de informieren wir über unsere jährlichen geführten Radtouren für Menschen mit Multipler Sklerose (MS) und andere mobilitätseingeschränkte Personen. Interessierte finden dort alle wichtigen Details zur Teilnahme, zur Organisation der Touren, zu den barrierearmen Unterkünften sowie zu den eingesetzten Liegedreirädern. Über die auf der Website genannten Kontaktmöglichkeiten kann die Anmeldung erfolgen oder eine individuelle Beratung angefragt werden. Unser Ziel ist es, Mobilität, Selbstbestimmung und Gemeinschaft durch inklusive Raderlebnisse zu fördern.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 17.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 03.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf der Einschätzung durch einen externen Anbieter.
Quelle: https://www.e-recht24.de